Kindeswohl im Verein

Laura Feurig ist staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und die Kindeswohlbeauftragte des Turnvereins. Bei Fragen oder Themen rund um das Thema Kindeswohl könnt Ihr Euch auch gerne direkt vertrauensvoll an Laura wenden:
Laura.Feurig@tv-kettenbach.de

Was bedeutet Kindeswohl überhaupt?

Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf Freiheit und körperliche und vor allem seelische Unversehrtheit. Dieses Recht gilt es auch im Vereinsleben sicherzustellen. Siehe hierzu: Artikel 19 UN-Kinderrechtskonventionen

Was macht der Verein im Bereich Kindeswohl?

Kindeswohlkodex im Verein

Ein besonderes Anliegen, das wir schon immer im Fokus haben, ist das Wohl der Kinder und Jugendlichen, die sich in unserem Turnverein bewegen. Teamgeist, Rücksichtnahme und Respekt sind dabei wichtige Grundlagen. Alle Übungsleiter:innen und Zeltlagerbetreuer:innen unterzeichnen Verhaltenskodizes und bekennen sich damit zum Schutz des Kindeswohls im Verein.

Präventive Fortbildungsmaßnahmen

Einige der Zeltlagerbetreuer:innen und Übungsleiter:innen haben eine Fortbildung zu Präventionsmaßnahmen im Bereich des Kindeswohls besucht. Des Weiteren werden regelmäßig vereinsinterne Schulungen durchgeführt.

Kindeswohlbeauftragte

Der Verein stellt seit mehreren Jahren mit Laura Feurig eine zuverlässige und kompetente Kindeswohlbeauftragte. Sie kümmert sich um das Thema bei uns im Verein, führt interne Schulungen durch und berät und sensibilisiert die Übungsleiter:innen zu dem Thema. Sie kann auch für Kinder oder Eltern eine Anlaufstelle darstellen.

Was sind die Aufgaben der Kindeswohlbeauftragten im Turnverein Kettenbach?

Präventive Aufgaben

  • Ansprechpartnerin für unsere Übungsleiter:innen
  • Bindeglied zwischen Verein und zentralen Anlaufstellen zum Thema Kindeswohl
  • Ausarbeitung des Verhaltenskodex des Vereins

Im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung

  • Gesprächspartner für Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer und Vorstandsmitglieder bei Verdachtsfällen
  • ggf. Kontaktaufnahme zu professionellen Beratungsstellen

Wann wende ich mich an die Kindeswohlbeauftragte des TV Kettenbach?

Wenn in dem Bekannten-/Verwandtenkreis oder im Sportbetrieb ein Verdacht auf folgende Kindeswohlgefährdende psychische oder physische Umstände vorliegt: Vernachlässigung und Misshandlung, Sexuelle Übergriffe.

Ist die Kindeswohlbeauftragte berichtspflichtig an den Vorstand?

Nein. Persönliche Umstände, die das Kind oder den Jugendlichen betreffen werden von ihr absolut vertraulich behandelt. Den Sportbetrieb betreffende Angelegenheiten werden verantwortungsvoll und sensibel in Absprache mit den Beteiligten an entsprechende Beratungsstellen und ggf. an den Vorstand weitergeleitet.

Was mache ich, wenn ein Notfall vorliegt

Im akuten Notfall bitten wir eine zentrale und professionelle Anlaufstelle aufzusuchen. Sollten Bedenken, Fragen oder Ängste und Sorgen zum Thema Kindeswohl einen bedrücken, so könnt ihr gern auf Laura zugehen und euch von ihr beraten lassen. Sie wird sich um Eure Belange kümmern und gemeinsam mit Euch die weiteren Schritte abstimmen.

Links

BMFSFJ – Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte

Kinderschutz Hotline: Start

BMFSFJ – "Nummer gegen Kummer" – telefonische Hilfe für Eltern und Kinder

Kindeswohl im Sport: Sportjugend Hessen (sportjugend-hessen.de)